Nach einem unverschuldeten Schaden stehen Geschädigten oft mehr Ansprüche zu, als reguliert werden. Zwei davon werden besonders häufig übersehen.
Nutzungsausfall
Steht ein Fahrzeug reparaturbedingt still, kann Nutzungsausfall geltend gemacht werden, auch im gewerblichen Kontext, abhängig von der Konstellation.
Merkantile Wertminderung
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert. Diese Wertminderung ist ein eigenständiger, ersatzfähiger Schaden.
Fazit
Beide Posten erfordern fachliche Bewertung und konsequente Geltendmachung. Im Schadenmanagement gehören sie zum Standard.


